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Schwarzarbeit |
29.10.2007 |
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Baufirmen sollen für Sozialbetrug haften
Große Bauunternehmen, die als Generalunternehmer Subaufträge vergeben, müssen sich in Zukunft darauf gefasst machen, zu haften, sollten ihre Auftragnehmer Sozialversicherungsbeiträge hinterziehen.
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Nach jahrelangen Diskussionen
Die Sozialpartner haben sich nach Jahren der Diskussion auf eine Generalunternehmerhaftung geeinigt, die voraussichtlich im nächsten Frühjahr Gesetzeskraft erlangt. ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer und Wirtschaftskammerchef Christoph Leitl haben am Montag die Einigung vorgestellt.
Das häufig praktizierte gezielte "In-den-Konkurs-Schicken" kostete die Kassen geschätzte 100 Mio. Euro jährlich.
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Ausnahme Unbedenklichkeitsbescheinigung
Generalunternehmer können sich von der Haftung freikaufen, wenn sie 20 Prozent der an einen Subunternehmer vergebenen Auftragssumme bei der Sozialversicherung deponieren - eine Variante, die freilich kaum in Anspruch genommen werden dürfte.
Keine Haftung muss der Genralunternehmer auch dann eingehen, wenn seine "Subs" eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gebietskrankenkasse vorlegen. Eine solche Bescheinigung wird ausgestellt, wenn die Beiträge in den vergangenen Jahren ordnungsgemäß entrichtet wurden.
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Sozialversicherungsrechtliche Anmeldung
Wie berichtet ist ab dem 1. Jänner 2008 auch eine sozialversicherungsrechtliche Anmeldung der Bauarbeiter vor der Arbeitsaufnahme notwendig. Beide Maßnahmen dienen dazu, der florierenden Schattenwirtschaft und dem Sozialbetrug einen Riegel vorzuschieben.
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